a) Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 % des im Vertrag angegebenen Wertes.
b) Das Anwaltshonorar ist Vereinbarungssache, liegt aber in der Regel bei 1 % des höheren Wertes des im Vertrag genannten Immobilienpreises.
c) Das Notarhonorar liegt in der Regel zwischen 1,0 % und 1,5 % des höheren im Vertrag angegebenen Wertes.

d) Honorar des Immobilienmaklers. Das Honorar wird bei Unterzeichnung des Maklervertrags fällig. Das Maklerhonorar, das Sie dem Makler für den Vorschlag einer bestimmten Immobilie, die Sie gekauft oder gemietet haben, zahlen, ist nicht gesetzlich festgelegt, frei verhandelbar und unterliegt keinen gesetzlichen Schwellenwerten.
e) Grundbuchamt. Die Gebühren des Grundbuchamtes umfassen Eintragungsrechte, Bescheinigungen und Stempelgebühren. Sie werden mit 0,5 % des im Vertrag angegebenen Immobilienwerts zuzüglich 24 % Mehrwertsteuer berechnet.
